Allgemeine Vertragsbedingungen
der NewIngredients GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen NewIngredients GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“) und unseren Kunden. Die AGB sind nur zur Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB bestimmt.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit einem Kunden gleicher oder verwandter Art, ohne dass dies einer gesonderten Vereinbarung oder eines zusätzlichen Hinweises bedarf.

1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir Bestellungen eines Kunden in Kenntnis von dessen entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen ausführen; abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Auch die Bezugnahme auf Bestellungen oder andere Unterlagen, denen die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten oder ein Verweis darauf beigefügt sind, stellt von unserer Seite aus keine Einigung über die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen dar. Unsere AGB gelten nur dann nicht gegenüber einem Kunden, wenn und soweit wir ausdrücklich in schriftlicher Form die Bedingungen des betreffenden Kunden ausdrücklich schriftlich anerkennen. Nur im letztgenannten Fall gelten vorrangig die Geschäftsbedingungen dieses Kunden.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt, Unterlagen, Vertraulichkeit

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes fixiert. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung eines Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der Bestellung beginnen. Der Inhalt des Vertrags wird durch unsere Auftragsbestätigung sowie diese AGB bestimmt. Erfolgt die Auslieferung ohne gesonderte Auftragsbestätigung, ersetzt unser Lieferschein die Auftragsbestätigung. Mündliche Erklärungen oder Zusagen vor Vertragsschluss sind stets unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

2.2 Alle Angaben hinsichtlich unserer Produkte, insbesondere die auf unserer Homepage, in Angeboten und/oder Prospekten enthaltenen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Abbildungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verwendungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Grundlage für Beschaffenheitsvereinbarungen. Gleiches gilt für Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte, die grundsätzlich nur Erfahrungs- und Durchschnittswerte wiedergeben. Die Beschaffenheit, Eignung, Funktion, Haltbarkeit und Verwendungsmöglichkeit unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren Leistungsbeschreibungen, sofern solche ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden. Abweichungen, die die vorgesehene Verwendung nur unerheblich beeinträchtigen, sowie fertigungs-, produktions- und anderweitig technisch bedingte Änderungen und Anpassungen sind grundsätzlich zulässig. Die Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck hat der Kunde selbst zu prüfen.

2.3 Garantien und Zusicherungen bezüglich der Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet oder anderweitig schriftlich vereinbart sein, um wirksam zu werden. Bei der Lieferung von Proben und Mustern gilt deren Beschaffenheit nicht als garantiert, es sei denn, dass dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für die Angaben von Laborergebnissen und Analysen.

2.4 An allen dem Besteller – auch in elektronischer Form – überlassenen oder anderweitig zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen, wie z. B. Kalkulationen, Rezepturen etc., behalten wir alle Eigentums- und Urheberrechte.

2.5 Unsere Unterlagen und darin enthaltene Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, (i) wir haben sie der Allgemeinheit öffentlich zugänglich gemacht oder (ii) wir haben dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. Auf unser Verlangen hin hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen und Informationen unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten bzw. dauerhaft zu löschen (wobei die Speicherung innerhalb von Systembackups zulässig ist, sofern diese Dateien nicht wiederhergestellt und weitergenutzt werden).

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preisangaben verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Unsere Preise gelten „ab Werk“ inklusive versandfähiger Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versandt, werden ihm die bei uns anfallenden Versendungskosten vollständig in Rechnung gestellt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

3.3 Sollten nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen bei uns auftreten, die z.B. auf einer Veränderung der Material-, Lohn-, Transport-, Versicherungs- oder Vertriebskosten oder einer Änderung des regulatorischen Umfelds (Zölle, Zertifizierung, Steuern) beruhen können, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden Informationen zu den zugrundeliegenden Kostenerhöhungen zur Verfügung (ohne dass hierdurch eine Verpflichtung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen begründet wird; unser Recht zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen geht im Zweifel vor).

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist, sind Rechnungen spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass dies eines zusätzlichen Hinweises oder einer Mahnung bedarf.

3.5 Für nicht rechtzeitig gezahlte Beträge stellen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., § 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (derzeit 40 Euro) in Rechnung. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.6 Zum Abzug von Skonto ist der Kunde nur berechtigt, sofern dies gesondert schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist.

3.7 Die Aufrechnung und/oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf darüber hinaus nur insoweit ausgeübt werden, wie der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.8 Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach besonderer schriftlich zu treffender Vereinbarung kosten- und spesenfrei erfüllungshalber an.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Leistungshindernisse

4.1 Angaben zu Lieferfristen und -Terminen sind nur annähernd, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde kann uns frühestens 5 Werktage nach Ablauf solcher Lieferfristen/-termine eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf der Nachfrist geraten wir in Verzug.

4.2 Im Zweifel gilt, dass der Kunde seine Zahlung vor Lieferung zu erbringen hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können wir den Beginn der Auftragsausführung von einer Vorschussleistung abhängig machen. Erfolgt die Vorschussleistung mit Verzögerung, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit danach hinauszuschieben.

4.3 Im Falle des Verzugs oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziff. 5 dieser AGB. Der nach Ziff. 5 dieser AGB von uns zu ersetzende Verzugsschaden ist begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-) Lieferung.

4.4 Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung des Lieferanten und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit danach hinausschieben.

4.5 Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, die Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu verweigern. Wir setzen den Kunden schriftlich oder per E-Mail davon in Kenntnis, wenn ein solches Ereignis eintritt. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Er wird von der Erbringung der Gegenleistung frei. Wenn und soweit er diese bereits erbracht hat, wird sie ihm zurückerstattet.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.7 Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, müssen die Abrufe innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei nicht fristgerechtem Abruf der Lieferung gilt Ziff. 4.9 dieser AGB entsprechend.

4.8 Sämtliche Verkäufe verstehen sich „ab Werk“, sofern nicht etwas anderes vereinbart oder auf dem Lieferschein oder der Bestellbestätigung angegeben ist (z.B Incoterms). Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transportführer übergeben worden ist – unabhängig davon, ob es sich um eine zu unserem Unternehmen gehörende oder eine fremde Person handelt – oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat, soweit entweder nicht Ziff. 4.9 dieser AGB eingreift oder etwas anderes vereinbart wurde oder auf dem Lieferschein oder der Bestellbestätigung angegeben ist (z.B. Incoterms).

4.9 Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, oder gerät der Kunde anderweitig in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über (Gefahrübergang). Sämtliche Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wir setzen Lagerkosten mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder alternativ den tatsächlichen Schaden an. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Nach ergebnislosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Nachfrist von vierzehn (14) Tagen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

4.10 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, nehmen wir grundsätzlich kein Verpackungsmaterial zurück.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Gelieferte Ware ist vom Kunden, auch wenn ihm zuvor Muster oder Proben übersandt wurden, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu prüfen. Hierbei ist die Ware insbesondere auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Falls Kisten, Kartons oder andere Behälter geliefert werden, sind Stichproben vorzunehmen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht
– binnen einer (1) Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort; oder
– wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war (was der Kunde zu beweisen hat), binnen einer (1) Woche nach Entdeckung des Mangels
schriftlich oder per E-Mail mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist.

5.2 Die vorstehende Anzeigepflicht gilt auch für die Zuviel- und Zuwenig-Lieferung sowie für etwaige Falschlieferungen.

5.3 Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.

5.4 Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, leisten wir nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, dann ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, soweit es sich nur um geringfügige Mängel handelt. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben wegen des betreffenden Mangels kein Schadensersatzanspruch zu.

5.5 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren. Insbesondere haften wir für alle sonstigen dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 5.7 bis 5.11 dieser AGB.

5.6 Soweit wir für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie erklärt haben (vgl. Ziff. 2.3), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.7 Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u. a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftung (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz), haften wir – soweit sich aus nachstehender Ziff. 5.8 dieser AGB nichts anderes ergibt – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.8 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Eine persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Angestellten für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen; darüber hinaus gilt auch für diese eine Begrenzung nach den vorstehenden Bestimmungen.

5.9 Wenn es sich um Handelsware handelt, die nicht von uns produziert wird, sondern die wir lediglich weiterverkaufen, ist der Kunde vor unserer Inanspruchnahme verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns gegenüber dem Kunden zur Abtretung etwaiger Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen. Wenn die Inanspruchnahme unseres Vorlieferanten erfolglos bleibt, ist der Kunde berechtigt, uns nach Maßgabe von Ziff. 5.7, 5.8 und 5.10 dieser AGB in Anspruch zu nehmen.

5.10 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Haftung für Fahrlässigkeit verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Soweit die Voraussetzungen des Lieferregresses gemäß § 478 BGB gegeben sind, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 445b Abs.2 BGB.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

6.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB vorgenommen, ohne dass uns hierdurch Pflichten entstehen. Verarbeitete oder umgebildete Ware gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziff. 6.1 dieser AGB. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand steht uns das Miteigentum daran zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten bzw. vermischten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziff. 6.1 dieser AGB.

6.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren verbunden oder vermischt und ist eine andere, nicht uns gehörende Ware als die Hauptsache im Sinne des § 947 BGB anzusehen, wird schon jetzt vereinbart, dass ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der Hauptsache auf uns übergeht und der Kunde die Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziff. 6.1 dieser AGB.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit seine evtl. Versicherungsansprüche (auflösend bedingt auf den Eintritt der in Ziff. 6.1 genannten Bedingung) an uns ab.

6.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware für uns zu verwahren. Auf vernünftiges Verlangen ist uns jederzeit am Ort der jeweiligen Lagerung eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung zu ermöglichen. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unmittelbar ausführlich benachrichtigen und uns in zumutbarer Weise bei der Wahrnehmung unserer Rechte unterstützen.

6.6 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen zu veräußern, sofern er sicherstellt, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Ziff. 6.7 bis 6.9 dieser AGB auf uns übergehen.

6.7 Der Kunde tritt hiermit sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch im Rahmen von Werkverträgen oder Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Die Abtretung ist auflösend bedingt auf den Eintritt der in Ziff. 6.1 genannten Bedingung. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

6.8 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zur Zeit der Lieferung. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum gemäß Ziff. 6.2 bzw. 6.3 dieser AGB haben, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe dieses Miteigentumsanteils.

6.9 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent (auflösend bedingt auf den Eintritt der in Zff. 6.1 genannten Bedingung) an uns ab.

6.10 Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus den Weiterveräußerungen gemäß Ziff. 6.7 bis 6.9 dieser AGB einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

6.11 Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit uns nicht oder nicht rechtzeitig oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich mindern, so sind wir berechtigt
– die Weiterveräußerung, die Verarbeitung und Umarbeitung der Vorbehaltsware sowie deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren zu untersagen;
– von diesem Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; wir sind dann berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten; den Verwertungserlös rechnen wir dem Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss zahlen wir ihm aus;
– vom Kunden die sofortige Herausgabe aller Namen und Kontaktdaten der Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen sowie sämtliche Informationen zu den Forderungen zu verlangen; und
– sämtliche Abtretungen gegenüber Drittschuldnern offenzulegen, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Forderungen einzuziehen; alle uns aus Abtretungen zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten, sobald unsere Forderungen gegen den Kunden fällig sind.

6.12 Beträgt der realisierbare Wert der uns gewährten Sicherheiten 110% (oder mehr) unserer Gesamtforderungen, gegen den Kunden, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, entsprechende Sicherheiten freizugeben bzw. rückabzutreten; die Auswahl der Sicherheiten obliegt uns.

6.13 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, uns auf unser erstes Verlangen die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.

7. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen unter diesem Vertrag ist Witten, Deutschland.

7.2 Dieser Vertrag und sämtliche daraus erwachsenden Ansprüche und Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

7.3 Sofern sich aus gesetzlichen Vorschriften kein zwingender ausschließlicher Gerichtsstand ergibt, sind für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich die Gerichte in Bochum (Deutschland) zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im Verhältnis zu Kunden, die keine Kaufleute sind.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des unter Einbeziehung dieser AGB mit dem Kunden geschlossenen Vertrages (nachfolgend der „Vertrag“), einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.

8.2 Rechte Dritter werden (mit Ausnahme von Ziff. 5.8 S.2 dieser AGB) durch den Vertrag nicht begründet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.

8.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt wie dies rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

8.4 Im Falle von Abweichungen oder Zweifeln gilt die deutsche Fassung dieser AGB.

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